Der Beschluss über den B-Plan für den Bereich Pferdemarkt mutet auf den ersten Blick ein wenig kafkaesk an: Für die nun mögliche Bebauung steht kein Interessent zur Verfügung, die Anwohner lehnen eine Hinterlandbebauung ab und wollen den dafür benötigten Grund nicht abtreten. Dennoch ist diese – nicht billige – Aufstellung eines Bebauungsplans für den Pferdemarkt aufgrund von Anfragen für Bauvorhaben in der Vergangenheit dort notwendig geworden. Ohne den B-Plan müssten sich nach § 34 BauGB neue Bauvorhaben lediglich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Sie könnten sich beispielsweise an der Größe des in der Nähe befindlichen Ykærnehus anlehnen.
Dieses ist sowohl für die Anwohner als auch für die FDP-Ratsfraktion eine denkbar schlechte Lösung. Wir haben deshalb die Aufstellung eines B-Plans unterstützt, der lediglich eine für die Umgebung gerade noch akzeptable Bebauung zuließe. Voraussetzung dafür, dass aber überhaupt eine Bebauung möglich wird, bleibt die Bereitschaft der Anwohner, Teile Ihres Grund und Bodens zu verkaufen. Sie können also selbst beeinflussen, ob eine Bebauung stattfinden kann. Deshalb war mir auch wichtig, noch einmal klarzustellen, dass keine Enteignungen geplant – und wohl auch rechtlich nicht möglich – sind. Eine besorgte Nachfrage eines Anwohners dazu hatte es nämlich in der öffentlichen Anhörung gegeben.

