Dez 282006
 

Die Berichterstattung in der Presse war in den letzten Tagen mehr als beunruhigend. Da machen sich jetzt die ersten Landesregierungen auf und erklären den eigenen PC zur rechtsfreien Zone. Zunächst legte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vor, wie zunächst Telepolis am 21.12. („Der große Bruder im privaten Computer„) und am 22.12. auch Golem („NRW verabschiedet Gesetz zur Online-Durchsuchung„) vermeldeten.

Das wirklich beunruhigende an diesen beiden Meldungen ist, dass sich die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag dieser Preisgabe von Bürgerrechten nicht verweigert hat. Es geht hier zum einen darum, dass es dem Staat künftig erlaubt werden soll, in den Privatbereich der Bürger einzudringen und dort unbemerkt Daten auszuspähen. Wie es scheint, muss diese Maßnahme dem Bürger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht angezeigt werden. Ungeklärt ist bisher wohl auch, wie der Bürger neben diesem Eingriff in seine Privatsphäre damit umgehen soll, wenn beim Angriff auf seinen Rechner Programme gestört oder direkt Daten vernichtet werden. In diesem Falle entzöge sich der Staat auch noch einer Pflicht zum Schadensersatz.

Ein wenig jämmerlich ist auch die Reaktion der FDP-Bundesführung auf diese Vorgänge. Lediglich Frau Leutheuser-Schnarrenberger soll sich bisher mit deutlichen Worten zu diesem Thema geäußert haben: sie bezeichnete das entsprechende Verfassungsschutzgesetz als „schlimmer als den Lauschangriff“ – zu Recht. Aber soll das alles an Reaktionen aus dem Thomas-Dehler-Haus gewesen sein? Bloß, weil es in diesem Fall nicht um Bankkonten geht? Bloß, weil eigene Minister sich in diesem Fall am Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung vergreifen?

Heute berichtete der Spiegel („Verfassungsschützern soll das Hacken erleichtert werden„), dass auch in Niedersachsen über eine ähnliche Gesetzesänderung nachgedacht wird. Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens hier die FDP-Landtagsfraktion erkennt, dass die Verteidigung von Bürgerrechten und nicht deren Aushöhlung Parteiprogramm ist.

  17 Antworten zu “Wie konnte das denn passieren?”

  1. Seit 1992 beschäftige ich mich beruflich mit dem Internet. Davor habe ich das bereits einige Jahre im Toppoint Mailbox e.V. gemacht. Also zu Zeiten, als die meisten Bundesbürger „Inter-Nett“ noch für einen Hostessen-Service hielten, wie der Kollege Seeger

  2. Dass die Freien Demokraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag im Vergleich zu den vier sozialdemokratischen Mitbewerbern die einzige Fraktion mit einem zukunftsweisenden bildungspolitischem Konzept und wirtschaftspolitischem Sachverstand stellen, ist bek

  3. Heute hat das Bundesverfassungsgericht den bösen Wolf erlegt und seine Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen gleich mit. Es wäre an der Zeit, dass die Kollegen vor Ort jetzt endlich das Kapitel Ingo Wolf zuschlagen und den Überwachungsminister durch

  4. Vor genau einem Jahr habe ich dieses Blog gestartet. Ich wollte meine Site oliver.fink.sh auftrennen in eine statische Präsentation und eben ein Blog, in welchem ich zu aktuellen Themen oder Dingen, die mich bewegen, Stellung beziehe.
    Die Erstellung der

  5. In der schleswig-holsteinischen Landesregierung kriselt es wieder einmal, neben der Verwaltungsstrukturreform – also der zwangsweisen Zusammenführung von Landkreisen, ohne sich über eine Aufgabenverteilung zwischen Land, Kreis und Gemeinde jemals Gedanken

  6. Gestern las ich im Anti-Terror-Blog folgendes: Der FDP hingegen passt es nicht, dass man jemanden nur als Terroristen verfolgen kann, wenn er auch eine terroristische Absicht verfolgt, wie sie sofort im Anschluss verlautbaren ließ [6]: Die FDP-Bundestagsf

  7. Als wären die Ergebnisse des Parteitags der Grünen von Nürnberg und der drohendevollzogene Austritt Olswald Metzgers nicht schon peinlich genug, meinte heute Reinhard Bütikofer, die Grünen enttäuschten FDP-Mitgliedern andienen zu müssen – wegen des beeind

  8. … passt es, dass ausrechnet in der Phase, als den Verfechtern der weiteren Auflösung der bürgerlichen Rechte zunehmend die argumentativen Schwächen nachgewiesen wurden, eine vermeintliche Terrorzelle in Deutschland entdeckt wurde. Und natürlich druckt d

  9. Nachdem sich nach der ausländerfeindlichen Hetzjagd auf Inder in Mügeln Politiker aller Couleur darüber ergingen, dass man von der Bevölkerung in einer solchen Situation mehr Zivilcourage erwarten könne und müsse, hat sich heute nach einem Bericht der Net

  10. Der Spiegel berichtet, dass die SPD die Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz blockieren wolle, bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz gesprochen hat. Verfassungsministerfeind Schäuble und Kanzlerin Mer

  11. Mein ganz spezieller Freund Ingo Wolf hat sich die Freiheit genommen, über das Vorgehen des Verfassungsministersfeindes Wolfgang Schäuble per Interview in der Süddeutschen Zeitung zu äußern.

    Armin „Farlion“ Meier schreibt, dass ihm Wolfs Aussagen ganz

  12. Anläßlich der Verankerung der Pläne zum Einsatz der Bundeswehr im Innern im neuen Grundsatzprogramm der CDU merkt „Rabenhorst“ völlig zu Recht an:Diesen Politikzielen wird sich auch die FDP stellen müssen, wenn die Träume des Bundesinnenministers von eine

  13. Der aus meiner Sicht eher schwache Bundesparteitag der FDP am letzten Wochenende hatte trotz der theatralischen Auftritte von Guido Westerwelle und Dirk Niebel aufgrund der Vereinigung von PDS und WASG zur Linkspartei auch einen inhaltlich wirklich bedeut

  14. Seit den Erfahrungen der letzten Wahlen ist meine Skepis gegenüber Umfragen und Wahlprognosen immer weiter gesunken. Zumal dann, wenn man die Art und Weise kennt, mit der solche Ergebnisse ermittelt werden, und weiß, dass sich immer mehr Wähler erst kurz

  15. Bereits im letzten Jahr wurde in Nordrhein-Westfalen die Online-Durchsuchung in das Verfassungsschutzgesetz übernommen. Das für sich wäre bereits skandalös genug, besonders pikant wurde es dadurch, dass dieses Gesetz vom FDP-Innenminister Ingo Wolf vorber

  16. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum hat es wieder getan. Dieses Mal hat er nach einer Meldung von heise online Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche Möglichkeit zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen eingelegt. Das er dabei gegen

  17. Nachdem es ja bisher einige Berichte darüber gibt, dass sich auch bisher schon Ermittlungsbehörden illegal auf den Privatrechnern von Mitbürgern getummelt haben, nachdem das in Nordrhein-Westfalen auch unter der aktiven Mithilfe von so genannten Liberalen

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