In der Wirtschaft gibt es so etwas ja schon seit längerem: Konzentration auf die Kernkompetenzen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen all die Unternehmensbereiche, die nicht zum Kerngeschäft gehören, abstößt. Und dazu gehört auch oft, dass man die Teile, die man zwar für den Betrieb benötigt, welche aber nicht zum eigenen Geschäftsmodell gehören, nach Möglichkeit nicht mehr selbst betreibt. Stattdessen kauft man die entsprechenden Leistungen auf dem Markt hinzu. Wenn man das richtig anpackt, kann ein Unternehmen damit viel Geld sparen. Nicht nur, weil der Dienstleister selbst günstiger ist, sondern weil man sich auch ganz auf die eigenen Aufgaben und Stärken besinnen kann.
Relativ neu sind solche Überlegungen allerdings bei staatlichen Einrichtungen. So ist der Vertrag mit 25-jähriger Laufzeit, den die Stadt Gladbeck nach einem Bericht des Spiegel mit dem Bauunternehmen Hochtief abgeschlossen hat, eine wahre Pioniertat. Demnach spart die Stadt durch das von Hochtief erbaute und für die Stadt betriebene Rathaus monatlich 37.000 Euro. Denn für ein eigenes Rathaus hätte die Stadt nach Angaben zweier Unternehmensberatungen 184.830 Euro im Monat aufbringen müssen, an Hochtief zahlt die Stadt in den nächsten Jahren lediglich 147.000 Euro. Hinzu kommen allerdings noch Preissteigerungen im Zuge von Inflation. Ob dieses bei der erstgenannten Summe bereits eingerechnet ist, geht aus dem Spiegel-Artikel nicht hervor.
Aus meiner Sicht ist noch nicht abzusehen, ob das Experiment wirklich erfolgreich ist. So wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen, wie reibungslos die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Dienstleister funktioniert. Wenn es gut läuft, dann wird hier sicherlich eine Entwicklung losgetreten, wie sie sich das Bauunternehmen wünscht. Dann könnten in Zukunft vergleichbare Dienstleister neben den Hausmeistertätigkeiten auch Sekretariatsarbeiten und andere Tätigkeiten übernehmen, die nicht hoheitlicher Natur sind.
Es ist wirklich schön, dass mit Gladbeck eine Gemeinde den Mut – und seit es aus der Not heraus – gefunden hat, solch ein Experiment zu wagen. Bei der im Artikel aufgeführten Möglichkeit, dass Privatunternehmen für den Staat Gefängnisse betreiben können sollen, hoffe ich allerdings auf breiten, energischen Widerstand. Denn die Beschränkung der bürgerlichen Freiheiten für Straftäter fällt eindeutig unter das staatliche Gewaltmonopol – ist somit also eine hoheitliche Aufgabe. Und so etwas gehört mitnichten privatisiert…
Eine Antwort zu “Outsourcing in der Verwaltung”
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01.03.07
Outsourcing oder besser Privatisierung hoheitlicher Befugnisse
Die von der SPD gestützten befristeten Privatisierungen von funktionsvorbehaltlich gebundenen hoheitlichen Rechten und Pflichten aus den Daueraufgaben des Staates.
Joachim Kraus, (Anschrift, Telefon und Mail durch den Webmaster gelöscht.)
Sehr geehrte Damen und Herren!
ICH MÖCHTE GERN ARBEITEN, SOZIALBEITRÄGE SOWIE STEUERN BEZAHLEN UND DARF NICHT, WEIL ICH IN AUSÜBUNG UND GEWÄHRLEISTUNG VON SCHUTZFUNKTIONEN DES STAATES GRUNDSÄTZLICHE INTERESSEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND VERTRETEN HABE!
Ich musste als staatlicher Ermittler und teils leitender Betriebsprüfer, von Bundesregierung und deren hierfür zuständigen Verfolgungsbehörde beauftragt, hundertfach, auch mit verdachtslosen Außenprüfungen kontrollieren, ob hier in Ostdeutschland im direkten Einzugsbereich von Illegalität u. strafwürdigen Handlungen die Arbeitgeber die Gesetze einhalten und nicht etwa z.B. staatliche Zuschüsse und Förderungen missbrauchen, im Lohndumping illegal Ausländer und Schwarzarbeiter beschäftigen, Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreuen oder gesetzwidrig Arbeitnehmerüberlassung betreiben u.a.m.. Auch ob Ausländer genauso wie deutsche Arbeitnehmer nach Tarif und Mindestlohn bezahlt und ob für sie Abgaben an die Sozialkassen entrichtet wurden.
ALS MEHRMALIGE AUSHILFS- UND SAISONKRAFT hatte ich nach Täuschung durch den öffentlichen Arbeitgeber die Pflicht, IN BEFRISTETEN PRIVATRECHTLICH FREIHEITLICHEN VERTRÄGEN dem Staat hoheitlich gehorsamst zu dienen. Dazu hatte ich mit Aufgaben gleich derer staatsanwaltlicher Hilfsbeamter, (lt. BMA/jetzt BMWA) „GRUNDSÄTZLICH DIE GLEICHEN RECHTE UND PFLICHTEN WIE DIE STAATSANWALTSCHAFT BEI DER ERMITTLUNG VON STRAFTATEN“ und habe diesen Stellen auch zugearbeitet. Angeblich „STARK ELASTISCHE“ Vorschriften des Grundgesetzes° haben mir durch deren Handlungsvorgaben und Handlungsbilligungen der Ungleichbehandlung den sonst hier üblichen Schutz und die Fürsorge und als Folge dieser Aufgabenstellungen dauerhaft den Zugang zum Arbeitsmarkt entzogen! Das gibt es wohl auch bloß experimentell im „Osten“ so?
Ich bin schon X Jahre arbeitslos, da mich Betriebe, Arbeitgeber und ihre Bekannten, beispielsweise mit anonymen Anmerkungen wie „MANGELS PRIVATWIRTSCHAFTLICHER EIGNUNG“ nicht einstellen, weil ich in Unternehmen Rechtsverstöße ermittelt habe und in erheblichem Maße gezwungen wurde, BETRIEBE IN POLITISCHER ARBEIT NACH STAATLICHEN VERFÜGUNGEN ZU PRÜFEN, von denen viele empfindlich bestraft wurden, was auch unbedingt in meinem behördlichen Bewerbungszeugnis geschrieben stehen muss! Der Staat und seine Verfolgungsbehörde meinen, dass ich jetzt am Arbeitsmarkt Vorteile hätte, weil ich die Arbeitgeber in ihren eventuellen illegalen Ansinnen doch so gut arbeitsmarkt- und tarifpolitisch wie auch zu künftigem rechtskonformen Verhalten beraten könnte!
Die Arbeitgeber sollen mir dies betreffend Ablehnungen nachweisbar schreiben, tun es aber, wenn überhaupt, nur singulär erkennbar! Ist das richtig? Was kann ich gegen diese Ungleichheit und ELASTIZITÄT vor dem Gesetz, diese andauernde Schädigung meiner Integrität und diese Diskriminierung machen? Als diesbezüglich einstiger Angestellter der Bundesanstalt (jetzt -agentur) f.. Arbeit u. betreffender Dienststelle bin ich nach wie vor nachhaltig schutzlos damaligem willkürlichen Handeln ausgesetzt.
Bitte schreiben Sie mir Ihre Meinung.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Kraus
° beraten und abgeschlossen vom Deutschen Bundestag (dort vom Antrag auf
Normenkontrolle zur Angelegenheit des Arbeitsvertragsrechtes verfälscht) / vom
Bundesrat als nicht aus der juristischen Fachterminologie entspringend bewertet
Joachim Kraus, (Anschrift, Telefon und Mail durch den Webmaster gelöscht.)
Sehr geehrte Damen und Herren!
UNSERE RECHTSORDNUNG MUß IMMER UND ALLERORTS ÜBER POLITISCHEM HANDELN ZUR ERFÜLLUNG UND VERRICHTUNG VON AUFGABEN AUS DEM ARBEITSKREIS DES STAATES STEHEN UND SOLLTE NICHT NACH GUTDÜNKEN ALS „ELASTISCHES“ RECHTSGUT AUSGELEGT WERDEN!
und da kann man einen normalen in MEHRFACHEN VERTRAGSFREIHEITLICHEN BEFRISTUNGEN mit Festeinstellungsversprechen jahrelang angestellten Arbeitnehmer NICHT mit Aufgaben, Rechten und Pflichten, grundsätzlich gleichgestellt derer staatsanwaltlicher Ermittlungen im Strafrecht betrauen und hundertfach in Unternehmen der freien Wirtschaft zu Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit und präventiven Aktionen gegen Arbeitgeber mit der Androhung von ordnungs- und strafprozessualen Maßnahmen schicken, und dies nach Ablauf der Arbeitsbefristungen auch noch in sein Bewerbungszeugnis schreiben.
DIE FOLGEN: Lebenslang arbeitslos, weil ich wegen dieser hoheitsrechtlichen Kernaufgaben, der Ausübung und Gewährleistung von Schutzfunktionen des Staates, in Unternehmen am 1. Arbeitsmarkt nachweisbar keine Anstellung mehr bekomme. Eine fremdbestimmte nachhaltige Zerstörung meiner freiheitlichen Rechte und meiner Integrität ausgangs und in Verantwortung des altvorderen, mit besonderer Systemnähe zur alten Ordnung DDR behafteten SED-Regime-Blockparteikreisvorsitzenden und nun verdienstvollen Verwaltungsleiters des Arbeitsamtes (Ort und Name durch Webmaster gelöscht).
Woher hat dieser Mensch die Befugnis die hier ministeriell bestätigte Ausübung hoheitlicher Gewalt bezüglich obrigkeitlich unmittelbarer Eingriffe in die Freiheit und das Eigentum von Bürgern als Aufgaben im befristeten privatrechtlichen Vertrag anzuordnen und zu verteilen?
Mein Gott, ist das pervers und infam. Gibt es denn im Osten für solche Aufgaben nicht genug Beamte oder Festangestellte, denn im Westen gab es lt. Direktorin so etwas nie!
Nochmals konkret gefragt: Wenn das BMA (BMWA) öffentlich ausführt, Zitat: „BEI DER VERFOLGUNG VON ORDNUNGSWIDRIGKEITEN HABEN DIE ARBEITSÄMTER GRUNDSÄTZLICH DIE GLEICHEN RECHTE UND PLICHTEN WIE DIE STAATSANWALTSCHAFT BEI DER ERMITTLUNG VON STRAFTATEN“ warum musste ich dann diese Aufgaben unter Missbrauch gegen meine vorgebrachten Bedenken und ungleich anderer Staatsbürger ohne hierzu geforderte Fürsorge und Schutz ausführen?
Bei Loyalität Antwort erwünscht!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Kraus
P.S.
BAG – Leitsatz
Bei Aufgaben, die der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Bereich der Bauwirtschaft dienen, handelt es sich nicht um zeitlich begrenzte Tätigkeiten, sondern um Daueraufgaben.
Anlage: Nachweise andauerndem Ausschlusses am Arbeitsmarkt.
Beispiele von Erwiderungen auf Bewerbungsinitiativen. Hier von mir auszugsweise
als Abschriften, teils anonym zurückgesandt (liegen auch dem Deutschen
Bundestag vor) und teils verkürzt ohne arbeitgeberseitige Daten wiedergegeben.
Anlage
…..“ Ihre letzten administrativen Tätigkeiten geben uns nach ihrer Eigenart keine Gewähr für den erforderlichen Nutzen in unserem Unternehmen“…..
(offenbar zuzuordnen einer Bewerbung auf eine noch vorliegende Stellenanzeige der Tagespresse)
—
Plauen, den 28.11.2000
Mit Ihrer Bewerbung haben Sie abermals Interesse zur Mitarbeit in unserem Betrieb bekundet. Neben sonst anerkennenswertem Werdegang sprechen die Aufgabengebiete aus Ihrem amtlichen Zeugnis nicht für eine privatwirtschaftliche Eignung, wie wir es uns wünschen.
—
29.03.2005
…..“ teilen wir Ihnen mit, daß wir Ihre betriebsprüferischen Qualitäten zur ordnungs- und strafrechtlich präventiven Belehrung und Kontrolle nicht in Anspruch nehmen möchten“…..
Regionaldirektor
(Firmenname einer Bausparkasse durch den Webmaster gelöscht)
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