Für die morgige Sitzung der Eckernförder Ratsversammlung liegt ein Antrag der Verwaltung vor, die Straße „Auf der Höhe“ auszubauen. Darin heißt es unter anderem:
Die Gesamtkosten zum Ausbau der L 42 belaufen sich auf 934.200,00 € inkl. Planungskosten. Das Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 444.000,00 €. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr beteiligt sich an der Maßnahme mit einer Summe in Höhe von 94.000,00 € für unterbliebene Unterhaltungsmaßnahmen. Es verbleibt ein Stadtanteil von 396.200,00 €.
Nun muss man wissen, dass mit diesem Ausbau zwei Dinge erreicht werden sollen. Zum einen soll die Verkehrssituation für die Rad fahrenden Schüler verbessert werden, unter anderem dadurch, dass beidseitig ein Radweg eingerichtet wird. Zum anderen handelt es sich bei dieser Straße um eine Landesstraße, deren Unterhaltung und Instandhaltung das Land Schleswig-Holstein in den letzten Jahren nicht einmal ansatzweise nachgekommen zu sein scheint. Daher auch der Posten für „unterbliebene Unterhaltungsmaßnahmen“, bei dem zweifelhaft ist, ob er der Höhe nach überhaupt angemessen sein kann.
Im Rahmen des Ausbaus soll das Eigentum für die Straße dann auch für den maßgeblichen Abschnitt vom Land auf die Stadt übergehen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Stadt Eckernförde, nicht auf den Kosten für die nötigen Nacharbeiten beim Unterhalt sitzen bleibt, die das Land möglichst zu einem großen Teil auf Eckernförde abwälzen und sich damit aus der Verantwortung stehlen möchte.
Um diesem entgegen zu wirken, hat die Ratsversammlung deshalb in ihrer Sitzung am 9. November 2006 einstimmig beschlossen, dass sich die Stadt eine Rückentwicklung der Übernahme des betreffenden Straßenabschnitts vorbehält, wenn es nicht zu einer Förderung der Baumaßnahmen in Höhe von mindestens 80 % durch das Land kommt.
Nun kann man den Prozentsatz des Zuschusses vom Land zu den Baukosten ja einmal berechnen: Möglichkeit 1 ist, zunächst die 94.000 € von den 934.200 € abzuziehen und dann die 444.000 € anteilig von den verbleibenden 840.200 € zu berechnen. Damit betrüge der Landesanteil 52,84 Prozent. Möglichkeit zwei betrachtet den Landesanteil als Summe der 94.000 € und 444.000 €, also in Höhe von 538.000 €. Dieser Betrag bezogen auf die Gesamtkosten von 934.200 € ergibt dann einen Landesanteil von 57,59 Prozent.
Das Land hat also die Zielmarke von 80 Prozent mit einem Anteil von – je nach Betrachtungsweise – zwischen 52 und 58 Prozent weit verfehlt. Bei einem verantwortungsvollen Umgang mit den Stadtfinanzen müsste also morgen der Antrag der Verwaltung von allen in der Ratsversammlung vertretenen Parteien abgelehnt und die Rückabwicklung der Übernahme des Straßenabschnitts beschlossen werden.
Ich wage allerdings die nicht besonders mutige Prognose, dass die beiden auf Landesebene an der „Großen Koalition“ beteiligten Parteien in der Ratsversammlung den Konflikt mit dem Land und damit mit der eigenen Landesregierung scheuen werden, die Schleswig-Holstein weiter vergammeln lässt. Damit werden dann die Eckernförder die Zeche zahlen müssen. Im Zweifel werden halt hier wieder die Grund- und Gewerbesteuern erhöht…
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