Ich erinnere mich noch gut an die Aufregung, als der russische Präsident auf die Maßnahmen rund um den G8-Gipfel verwies, weil die Bundeskanzlerin ihn wegen der Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit in Russland kritisierte: So etwas könne man unmöglich behaupten, ein Staat wie Russland sei mit dem demokratischen System in der Bundesrepublik überhaupt nicht zu vergleichen war der allgemeine Tenor.
Und ohne Frage muss man bei all dem, was rund um Heiligendamm passiert, immerhin konstatieren, dass die Russen bei der Unterdrückung von Andersdenkenden in einer ganz anderen Liga spielen, dass in Deutschland Journalisten lediglich eingeschüchtert und noch nicht umgebracht werden. Aber gelegentlich frage ich mich schon, ob der Weg, den die Innenminister und die Bundesanwaltschaft einschlagen, nicht genau in diese Richtung zielen. Und der Weg zeichnet sich zunehmend ab:
1. Einschüchterung und Krimialisierung von Kritikern
Im vorgeblichen Kampf gegen Terroranschläge führen knapp 1.000 Polizisten Razzien und Hausdurchsuchungen bei gut 40 Personen durch. Das ganze zeitlich so abgepasst, dass bezüglich der Organisation von Protestveranstaltungen zu, G8-Gipfel der größtmögliche Schaden angerichtet wird, dass auch die Planung von Protestmaßnahmen, die für sich allein keine Hausdurchsuchung rechtfertigen, quasi als „Beifang“ ausgekundschaftet werden können und gleichzeitig ein paar Irre, die Autos abfackeln und Häuser mit Farbe beschmieren, zur Terrorgefahr für Heiligendamm aufgebaut werden. Das Signal ist eindeutig: Wer nach Heiligendamm zur Demo fährt, macht sich zum Terrorhelfer. Also, brave Staatsbürger, bleibt lieber zu Hause.
2. Ausschluss kritischer Reporter
Pressemitarbeitern, deren Berichterstattung über den Gipfel vermutlich nicht gefällig ist, wird die Akkreditierung entzogen. So berichtet die Netzeitung heute, dass genau dieses passiert ist. Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert, „dass das Bundespresseamt einigen Journalistinnen und Journalisten die freie Berichterstattung über den G 8-Gipfel in Heiligendamm mit Hinweis auf Angaben des Bundeskriminalamtes offenbar verwehren will.“ Dabei wird ein Sicherheitsrisiko vorgeschoben, welches angeblich von den Beteiligten ausgehe, welches das BKA angeblich aber nicht konkretisieren möchte: „Wenn von den Betroffenen ein Sicherheitsrisiko ausgeht, müssen die Behörden triftige Gründe nennen„, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Es drängt sich nach unseren Erkenntnissen allerdings der Eindruck auf, dass kritische Berichterstattung über den G 8-Gipfel unterdrückt werden soll.“ Da beispielsweise ein Korrespondent der renommierten taz von dieser Maßnahme betroffen ist, sind andere Schlussfolgerungen auch mehr als unwahrscheinlich.
3. Missbrauch von Rechtsverfahren
Die Staatsmacht bemüht sich, rechtliche Verfahren so spät durchzuziehen, dass Ein- und Widerspruch möglichst nicht mehr im ordentlichen Verfahren möglich sind. Dieses gilt beispielsweise für die Demonstrationsverbote. Dabei bemüht sich der Staat ganz offenkundig in keiner Form, zu einem Ausgleich zwischen berechtigten Schutzinteressen des Gipfels als Veranstaltung und der Garantie des verfassungsrechtlichen Grundrechtes zur Demonstration zu gelangen. Ähnlich wie in der vorgeblichen Terrorbekämpfung (siehe auch 1.) wird das gemacht, was gefällt ist, auch wenn dabei die Grundrechte mit Füßen getreten werden. Dabei werden neben der späten Umsetzung von Verboten auch überdimensionierte Bannmeilen von 5-10 km vor(!) dem Zaun angestrebt. Da nützt es dann auch nicht, wenn beispielsweise die Tagesschau meint: Bundesverfassungsgericht könnte Demoverbot kippen – „Chancen der Demonstranten sind nicht schlecht“. Die Chancen stehen gut, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung der Karlsruher Richter alles gelaufen ist.
4. Gefügige und gefällige Richter
Wann immer Urteile angefochten werden, die der Staatsmacht nicht gefallen, kann sie sich sicher sein, dass Richter entscheiden, die zumindest den Anschein erwecken, geltende Rechtssprechung zu ignorieren und Gefälligkeitsurteile zu fällen. So hat beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Greifswald den so genannten Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts offenkundig vollständig ignoriert. Telepolis schreibt weiter zur Begründung des Gerichts: „Das Gericht stützt sich bei seiner Entscheidung auf außenpolitische Belange Deutschlands. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als ‚unfreundlicher Akt‘ empfunden werden. Die bloße Befürchtung, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu ‚fremden Staaten‘ könnten durch Versammlungen belastet werden hält das Gericht für ausreichend.“ Eine Begründung nach dem Motto „Was sollen bloß die Nachbarn denken?!“ ist schon ziemlich nahe an der Bananenrepublik.
5. Aufhebung der Grundrechte
Alles zusammen führt dazu, dass für ein Treffen von acht Regierungsvertretern nicht nur Unsummen ausgegeben werden, sondern der Staat grundlegende Grundrechte außer Kraft setzt. Mittlerweile sind hier unter anderem anzuführen: Postgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, Pressefreiheit, Demonstrationsrecht, Bewegungsfreiheit, Rechtssicherheit und – wie ich vermute – wurde darüber hinaus zumindest versucht, die Unabhängigkeit der Rechtsprechung auszuhöhlen. Denn Urteile wie das Greifswalder sind ohne den Versuch massiver Einflussnahme nicht mehr zu logisch nachzuvollziehen.
Ich bin nun weder ein Freund von Herrn Putin und seiner Politik noch stimme ich inhaltlich maßgeblich mit den Demonstranten von Heiligendamm überein. Aber wer der Proteste auf diese Art Herr zu werden versucht, kann meine Unterstützung dafür nicht finden und muss sich dann auch sagen lassen, dass seiner Empörung über die Äußerungen des russischen Präsidenten leider zu einem erheblichen Maße unangebracht ist.
Weitere Links zu diesem Thema vom heutigen Tage:
- Tagesschau: Endgültiges Urteil der Greifswalder Richter – Demos aus Heiligendamm verbannt
- Netzeitung: Gericht verbannt G8-Gegner aus Heiligendamm
- Spiegel Online: Heiligendamm – G-8-Kritiker wollen Demo-Verbot in Karlsruhe kippen
- Die Zeit: Bannmeile um Heiligendamm gilt doch
- NDR: Oberverwaltungsgericht – Doch keine Proteste rund um Heiligendamm
- Netzeitung: Attac erwartet „Scharmützel“ nach Demo-Verbot
- Handelsblatt – ad hoc: Grandioses PR-Desaster
- FDP: Versammlungsverbot um Heiligendamm ist problematisch
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