Nov 222007
 

Wie sagte Cäsar in „Asterix – Der Avernerschild“ zum bevorstehenden Angriff auf Gergovia: „Bis repetita non placent – Wiederholungen gefallen nicht…“ Davon hat Joachim Hermann, seines Zeichens bayerischer Innenminister, wohl noch nie etwas gehört. Der Nicht-Ehemann von Eva Herman möchte nämlich – die Netzeitung berichtet – eine ganz neue, fast schon revolutionäre Idee umsetzen: eine Konvertitendatei.

Und weil der Achim ja ein ganz Heller ist, hat er auch die passende Begründung parat:

„Wer sich als Religionswechsler auffällig verhält und eine Gefahr darstellt, muss in einer einschlägigen Gefährder-Datei erfasst werden, in der die Informationen von Polizei und Verfassungsschutz zusammenfließen.“

Ja, nee – is‘ klar! Denn erstens, lieber Achim, sind natürlich alle „Religionswechsler“ auffällig. Ach, nicht?!? Na, dann schauen wir vielleicht per Online-Durchsuchung schnell mal nach, wer da so auffällig wird? Oder hängen denen einfach ein paar Überwachungskameras vor die Bude?

Denn ganz klar hat der Achim für die Netzeitung die ganze schreckliche Wahrheit formuliert: „Wenn sich jemand radikalisiere, könne er sich nicht mehr auf die Religionsfreiheit berufen.“ Ob er das schon mal dem Mixa und dem Meisner erklärt hat? Die beiden sind ja das beste Beispiel dafür, dass man sich auch ohne Religionswechsel problemlos radikalisieren kann. Und wenn ich Konvertiten in einem Aufwasch erst kriminalisiere und ihnen dann ein Grundrecht abspreche, dann stellt sich doch die Frage: Warum nur ein Grundrecht?

Wenn wir denen doch schon Artikel 4 nicht gewähren, dann können wir die restlichen 18 Grundrechtsartikel auch streichen. Schließlich sagt Artikel 18 auch:

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Und wer nicht fest zum christlichen Glauben steht, der kämpft doch per se für den Untergang des Abendlandes und damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Also weg mit den Grundrechten! Ja, so schnell geht das in Bayern, beim Achim! Jawoll, muss ja alles seine Ordnung haben!

Wir lernen: Dümmliche Ideen disqualifizieren in der CSU nicht für Führungsämter. Sie müssen nur mit der Parteilinie übereinstimmen. Aus dem direkten Vergleich zu Gabi Pauli erfahren wir: die zeitlich unbefristete Ehe ist im Wertekanon der CDU fest verankert, Grund- und Bürgerrechte sind’s nicht. Und Achim – merk’s Dir: Keine Latex-Klamotten!

Kommentare sind derzeit nicht möglich.