… durch die Hintertür zumindest für das passive Wahlrecht scheint im Moment die Hamburger CDU zu betreiben. Nach einem Bericht von Spiegel Online mussten Kandidaten für einen Erfolg versprechenden Platz auf der Landesliste oder in einem der Wahlkreise 2.326 Euro an die Parteikasse berappen. Die Summe entspricht nach Angaben des Nachrichtenportals der monatlichen Diät eines Bürgeschaftsabgeordneten und wurde durch den Landesvorstand festgesetzt.
Diese Regelung ist natürlich mehr als problematisch. Zum einen engt sie die Entscheidungsfindung bei der Wahl der Kandidaten ein, die ja nicht der Landesvorstand vornimmt. Ich vermute, dass die Kandidatenwahl auch in Hamburg von den Parteimitgliedern vorgenommen wird. Diese jedoch sollten in ihrem Votum frei sein.
Zwar erklärt Landesgeschäftsführer Gregor Jäcke: „Für Kandidaten, mit finanziellen Nöten können Ausnahmeregelungen gelten.“ Doch niemand, der sich ernsthaft Chancen auf eine erfolgreiche Wahl erhalten möchte, wird vorher im Haifischbecken Kandidatenaufstellung um eine solche Ausnahmeregelung bitten.
Faktisch bedeutet das den Ausschluss sozial weniger potenter Bewerber und damit die Ausgrenzung genau des Personenkreises, der sich überwiegend schon heute von der Politik nicht mehr vertreten fühlt. Neben der Kritik von Verfassungsrechtlern ist allein das politische Signal, welches von dieser Entscheidung ausgeht, mehr als verheerend.
Dieses Thema ist in meinen Augen viel zu heikel und wichtig, um da jetzt bereits zu polemisieren. Was allerdings die Mannen um Ole von Beust bei dieser Entscheidung geritten haben mag, kann ich mir ernsthaft nicht vorstellen. Ich hoffe, dass die Hamburger CDU diese Entscheidung noch rechtzeitig revidieren kann und will. Die Äußerungen des Landesgeschäftsführers allerdings deuten allerdings auf die vollständige Abwesenheit von Problembewusstsein.
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