Hier ein Auszug der Stimmen derjenigen, deren Verpeilung offenkundig nicht mehr zu justieren ist:
Dieter Wiefelspütz, SPD:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein außerordentlich freier Staat. Die Rechtsstaatlichkeit hat in Deutschland eine Qualität wie in keinem anderen Land der Welt. Nirgendwo gibt es einen so hohen Grundrechtsschutz.
[…]
Der Vorwurf vom „Überwachungsstaat Deutschland“ ist völlig neben der Spur. Es gibt keinen Grundsatzdissens zwischen dem Verfassungsgericht und den Parlamenten im Bund oder in den Ländern.
[…]
Die Vorratsdatenspeicherung wird auch zulässig sein. Davon bin ich fest überzeugt. Vielleicht gibt es Probleme im Detail, aber nicht grundsätzlich.
[…]
Ich kann nicht erkennen, dass das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber misstraut oder glaubt, wir seien einer Sicherheitshysterie verfallen.
[…]
Wir sind in den vergangenen Jahren freier geworden und nicht etwa weniger frei.
Dr. Jürgen Gehb, CDU:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Beschluss die mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung eingeführten Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung im Kern zunächst bestätigt.
[…]
Soweit das Bundesverfassungsgericht die Nutzung von Verkehrsdaten für die Ermittlung von Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen worden sind, zunächst ausgesetzt hat, wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Berichtspflicht auch deutlich zu machen haben, weshalb Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden, nur dadurch aufgeklärt werden können, dass auch ein Zugriff auf im Rahmen dieser Telekommunikation angefallene Daten möglich ist. Es wäre jedenfalls befremdlich, wenn insoweit ein ständig größer werdendes Deliktsfeld auf Dauer faktisch straffrei gestellt würde.
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