Aug 212008
 

Ich halte wenig vom generellen Bashing gegen Hartz-IV, wie es beispielsweise die Linkspartei betreibt. Mit Hartz-IV ist vieles anderes und vor allem vieles besser geworden – sofern man die Organisation der ARGEn einmal außer Acht lässt. Aber darum hat man sich ja bereits gerichtlicherseits gekümmert.

Allerdings ist auch nicht alles gut: So können sich beispielsweise Schulkinder vom Regelsatz für Hartz-IV in der Regel in Ganztagsschulen das Mittagessen nicht leisten, weil der zugehörige Kostenbeitrag im Verhältnis zum Verpflegungssatz eines Kindes bei Hartz-IV einfach zu hoch ist. Da sind Schulkinder gegenüber Kita-Kindern einfach im Nachteil, denn für die noch nicht Schulpflichtigen existiert in Schleswig-Holstein das Programm Kein Kind ohne Mahlzeit. (Dieses allerdings greift wiederum nur, wenn die Kita-Kinder am Mittagessen teilnehmen, was für Kinder bei Hartz-IV in der Regel nicht gilt. Aber das ist noch ein gaaanz anderes Thema.)

Andererseits werden auch in der Kita Kinder mit Hartz-IV ausgegrenzt, wie eine Meldung des VNR-Verlages von gestern zeigt. Da heißt es unter anderem:

Die ARGE muss die Kosten für eine mehrtägige Kindergartenabschlussfahrt eines Hartz IV-Empfängers nicht übernehmen – auch nicht, wenn es sich um eine Schulanfängerfahrt handelt. Dies hat das Sozialgericht Halle (Urteil vom 05.02.2008, Az. S 2 AS 1367/07) entschieden. Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten werden dagegen übernommen.

Ich frage mich bei solchen Meldungen immer, ob die betroffenen Richter und Mitarbeiter der ARGE eigentlich wissen, dass sie bei solchen Fehlentscheidungen und -urteilen mit kleinen Menschen umgehen, die ob der Probleme ihrer Eltern Hilfe, Unterstützung und Solidarität benötigen. Das wirklich Allerletzte, womit man diesen heranwachsenden kleinen Staatsbürgern kommen sollte, ist die Aussage, dass sie als Menschen 2. Klasse nicht erwünscht sind und nicht dieselben Chancen bekommen, wie andere. Diese Arroganz wird uns dann später wieder um die Ohren fliegen…

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