Mrz 302009
 

Ich muss also ab sofort nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe mit einer Hausdurchsuchung rechnen dürfen. Denn ich verlinke auf eine Seite, von der aus Sie zu Seiten mit Kinderpornografie gelangen können. Wie das geht? Nun, Sie folgen weiteren Links:

Zunächst lesen Sie vielleicht erst einmal den Artikel „LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft„. Wenn Sie ganz viel Lust haben, klicken Sie vielleicht auch noch auf den Text „Landgerichts Karlsruhe vom 23.03.09„, über den Sie ein überaus unsinniges Dokument finden. Dann geht’s aber schon los:

Tag „Netzsperren„, Artikel „Netzsperren: Wo stehen die zu sperrenden Server eigentlich?„, Link „Analyse„, Link „neue ZensurListe für Finnland auf wikileaks„, Link „Denmark: 3863 sites on censorship list, Feb 2008„, Link „Sweden„, Domain auswählen, eintippen. Dort weitersuchen.

Also eigentlich macht sich jeder möglicherweise strafbar, der auf www.internet-law.de verlinkt. Oder auf jemanden(, der auf jemanden verlinkt)*, der auf www.internet-law.de verlinkt. Also zum Beispiel auf dieses Blog. Oder auf meine Homepage. Oder auf Facebook. Oder auf Google. Oder ins Internet. Also jeder. Soweit zur Logik.

Ich mach dann schon mal die Tür auf, damit die keiner eintreten muss.

Zum Hintergrund: Das fachlich hochqualifizierte Landgericht Karlsruhe ist der Meinung:

Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-que-non-Formal kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind. Einschränkend ist hier aber im Einzelfall stets zu prüfen, ob sich der Anbieter des Links die strafrechtlich relevanten Inhalte in ausreichender Form zu Eigen macht.

Der letzte Satz ist nun derartig gummi- und formelhaft, dass er prinzipiell vor keiner Willkürmaßnahme der Strafverfolgungsbehörden schützt. Und im konkreten Fall hat er das offenkundig nicht getan.

Update: Zur Klarstellung: Ich weiß nicht, was auf diesen Seiten gezeigt wird. Es handelt sich um die Liste der in Finnland gesperrten Domains, die Wikileaks veröffentlicht hat, um zu dokumentieren, wie Internetsperren (nicht) funktionieren. Diese Domains sind gesperrt, weil auf den zugehörigen Webseiten angeblich Kinderpornografie zu finden ist. Ich habe mir nichts davon angesehen, kann das also weder bestätigen noch dementieren.

Kommentare sind derzeit nicht möglich.