Wie CARTA berichtet, sendet der Deutsche Bundestag sein Parlamentsfernsehen ohne Rechtsgrundlage „im rechtsfreien Raum„. Das hat Thomas Fuchs, Vorsitzender der Medienanstalt Schleswig-Holstein/Hamburg, heute Bundestagspräsident Norbert Lammert erklärt. Aus der zugehörigen Pressemitteilung der Landesmedienanstalten geht hervor, dass der Bundestag die nötige „rundfunkrechtliche Zulassung“ nicht besitzt und diese auch nicht erteilt werden kann. Dieses widerspräche nach deren Einschätzung dem Gebot der Staatsferne, das juristischen Personen des öffentlichen Rechts solch eine Zulassung verwehre.
Als Begründung wird angeführt, dass die ehemals verschlüsselte Übertragung des Programms inzwischen unverschlüsselt erfolge. Darüber hinaus wurde das ursprünglich rein auf die Übertragung von Sitzungen beschränkte Programm inzwischen um redaktionelle Teile erweitert. Fuchs erklärte dazu: „Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle anderen Institutionen die Möglichkeit haben, über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu informieren. Derzeit gibt es aber keine Rechtsgrundlage für ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen.“ (Hervorhebung: Landesblog)
Den letzten Satz interpretiere ich als juristischer Laie so, dass das ParlaTV des schleswig-holsteinischen Landtages nicht betroffen ist. Denn als nicht redaktionell begleitetes Programm werden hier ausschließlich die Sitzungen des Landtages und nicht einmal die der Ausschüsse übertragen. Aber vielleicht lässt sich jemand mit mehr medienrechtlicher Kompetenz in den Kommentaren zu einer Aussage hinreißen.
Ich würde es sehr bedauern, wenn ParlaTV als wichtiges Informationsangebot für politisch Interessierte eingeschränkt oder eingestellt werden müsste. Zwar überträgt beispielsweise der Offene Kanal Kiel (OKK) aus dem Landeshaus, doch das Angebot ist nicht vergleichbar. Denn der OKK überträgt oftmals lediglich Teile der Sitzungen. Immerhin ist er inzwischen über den Livestream im gesamten Land verfügbar. Einen vollwertigen Ersatz für ParlaTV sehe ich nicht.
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